Sippe

Sippe

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Sip|pe ['zɪpə], die; -, -n:
a) durch bestimmte Vorschriften und Bräuche (besonders im religiösen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich) verbundene, oft eine Vielzahl von Familien umfassende Gruppe von Menschen mit gemeinsamer Abstammung:
in Sippen leben.
Syn.: Clan, Geschlecht.
b) (meist scherzh. oder abwertend) Gesamtheit der Mitglieder der [weiteren] Familie, der Verwandtschaft:
sie will mit seiner Sippe möglichst wenig zu tun haben.
Syn.: Anhang, Clan, Familie, Sippschaft (meist abwertend), Verwandtschaft.

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Sịp|pe 〈f. 19; Völkerk.〉
1. durch ausgeprägtes Zusammengehörigkeitsgefühl u. bestimmte Vorschriften u. Bräuche verbundene Gruppe von Blutsverwandten
2. 〈allg.; häufig scherzh.〉 Gesamtheit der Blutsverwandten
[<mhd. sippe, ahd. sippa <got. sibja „Verwandtschaftsverhältnis“ <idg. se-bho- „eigene Art“ <Reflexivpronomen *se-]

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Sịp|pe , die; -, -n [mhd. sippe, ahd. sipp(e)a, urspr. = eigene Art]:
1.
a) (Völkerkunde) durch bestimmte Vorschriften u. Bräuche (bes. im religiösen, rechtlichen u. wirtschaftlichen Bereich) verbundene, oft eine Vielzahl von Familien umfassende Gruppe von Menschen mit gemeinsamer Abstammung:
in -n leben;
b) (meist scherzh. od. abwertend) Gesamtheit der Mitglieder der [weiteren] Familie, der Verwandtschaft:
sie will mit seiner S. möglichst wenig zu tun haben.
2. (Biol.) Gruppe von Tieren od. Pflanzen gleicher Abstammung.

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Sippe,
 
1) Biologie: Bezeichnung für eine Gruppe von Individuen gleicher Abstammung.
 
 2) deutsche Rechtsgeschichte: ein heute umstrittener Begriff, der nach älterer Lehre einen auf Verwandtschaft beruhenden, genossenschaftlich organisierten Personenverband bezeichnet, der sämtliche Verwandte umschloss (»Magschaft«). Als agnatische Sippe, d. h. als Verband aller männlichen Blutsverwandten aus dem Mannesstamm, soll sie öffentliche, vorstaatliche Aufgaben als Friedens- und Rechtsgemeinschaft, Wehreinheit sowie Kult- und Siedlungsgemeinschaft wahrgenommen haben. Neuere Forschungen halten diese Interpretation für nicht belegt, verweisen vielmehr u. a. auf die begriffliche Ungenauigkeit und die Vielfalt ähnlicher Bezeichnungen bei antiken Schriftstellern und im germanischen Rechtsverständnis.
 
 3) Ethnosoziologie: eine über die Kleinfamilie hinausgehende Lebensgemeinschaft von Blutsverwandten, die auf der Vorstellung gemeinsamer Abstammung, die auch auf einen mythischen Ahnen zurückgeführt werden kann, beruht und durch ein ausgeprägtes Gruppenbewusstsein (Autorität von Sippenältesten, Ahnenverehrung, Heiratsordnung u. Ä.) verbunden ist. Die Mitglieder der Sippe müssen nicht notwendig an einem Ort zusammenleben. Die Abgrenzung zur Großfamilie und zum Stamm ist oft schwierig. Früher galt Sippe als Oberbegriff über die patrilineare Gens und den matrilinearen Klan; in der modernen Ethnologie wird Sippe oft gleichbedeutend mit Klan verwendet.
 
 
C. A. Schmitz: Grundformen der Verwandtschaft (Basel 1964).
 
 4) Petrologie: Gesteins-S.Gesteinssippe, Gesteins|stamm, magmatische Gesteine gleicher Abkunft (Gesteinsprovinzen).

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1Sịp|pe, der; -n, -n [mhd. sippe]: Verwandter: der ihr als Bruder oder Ohm, als Vetter oder sonst als Sipp' verwandt (Lessing, Nathan IV, 7).
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2Sịp|pe, die; -, -n [mhd. sippe, ahd. sipp(e)a, urspr. = eigene Art]: 1. a) (Völkerk.) durch bestimmte Vorschriften u. Bräuche (bes. im religiösen, rechtlichen u. wirtschaftlichen Bereich) verbundene, oft eine Vielzahl von Familien umfassende Gruppe von Menschen mit gemeinsamer Abstammung: Lebensgruppen erster Ordnung sind Familie und S. (Fraenkel, Staat 109); Von Kind auf lernte er (= der Römer) die Bedeutung der Familie, der S. kennen (Bild. Kunst I, 192); in -n leben; ... wird das Mädchen von der S. des Mannes aufgenommen (Ossowski, Flatter 126); b) (meist scherzh. od. abwertend) Gesamtheit der Mitglieder der [weiteren] Familie, der Verwandtschaft: er kommt sicher wieder mit der, seiner ganzen S.; sie will mit seiner S. möglichst wenig zu tun haben. 2. (Biol.) Gruppe von Tieren od. Pflanzen gleicher Abstammung: auch mehr als 180 -n von Blütenpflanzen (Weser-Kurier 20. 5. 85, 18).

Universal-Lexikon. 2012.

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